01. Diese Geschäftsbedingungen sind für den Dienstleistungsvertrag allein maßgeblich. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden sein sollte. Der Vertragspartner verzichtet auf die Berücksichtigung etwaiger Geschäftsbedingungen.
02. Das Vertragsverhältnis ist von beiden Parteien laut Kündigungsfrist gemäß der Auftragsbestätigung schriftlich zu kündigen.
03. Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Vergütung länger als zwei Wochen in Verzug ist, oder das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gem. § 900 ZPO eingeleitet oder ein Insolvenzverfahren beantragt worden ist. Im Falle der vorerwähnten Kündigung behält der Auftragnehmer seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die Dauer der genannten Kündigungsfrist.
04. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler, gleich welcher Art. Dies gilt insbesondere für Übermittlungsfehler / Weitergaben etwaiger rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen. Für Vermögensschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
05. Die vom Vertragspartner gemachten Angaben sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Der Auftraggeber versichert, vollständige und richtige Angaben gemacht zu haben. Unvollständigkeiten oder Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers.
06. Der Auftragnehmer rechnet über die erbrachten Serviceleistungen alle 4 Kalenderwochen ab. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Sollten innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung noch keine Zahlungen eingegangen sein, so ist der offene Betrag mit 2% Verzugszinsen über dem gültigen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
07. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch über das Ende dieser Dienstleistungsvereinbarung hinaus, strengstens Stillschweigen zu wahren. Gleiches sichert der Auftragnehmer für die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers zu.
08. Etwaige Beanstandungen in der Vertragsabwicklung sind dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu machen und spätestens innerhalb von 3 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls bleiben sie rechtlich unberücksichtigt.
09. Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist - sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist - das Amts- / Landgericht, in dessen Bezirk der Auftragnehmer seinen Betriebssitz unterhält.
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